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Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement

1.

Bürgerschaftliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil zum Wohle einer lebendigen, vielfältigen und solidarischen Gesellschaft. Es umfasst das Ehrenamt, die Freiwilligenarbeit und die Selbsthilfe sowie das Engagement von Organisationen, Initiativen, Verbänden, Unternehmen und Stiftungen.

2.

Alle Unterzeichner dieser Charta erkennen die Bedeutung des Bürgerschaftlichen Engagements der in Berlin lebenden Menschen für das Gelingen eines guten Zusammenlebens in unserer Stadt an. Sie sprechen sich für die tragenden Grundwerte des Bürgerschaftlichen Engagements aus im Sinne von Solidarität, Gemeinsinn und Bereitschaft zu einem aktiven persönlichen Beitrag für eine demokratische Gesellschaft in Berlin und unterstützen sie mit Wort und Tat.

3.

Bürgerschaftliches Engagement ist eine Aufgabe aller in dieser Stadt lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer sozialen Stellung, aller demokratisch verfassten bzw. selbstorganisierten Initiativen, Verbände, Vereine, Kirchen, Gewerkschaften und Unternehmen sowie der politischen Parteien des Landes Berlin. Bürgerschaftliches Engagement fördert Partizipation, Integration und Eigenverantwortung aller in Berlin lebenden Menschen und ihren Einsatz für ein aktives Gemeinwesen. Bürgerschaftlich Engagierte beanspruchen, sich mit ihren Kompetenzen und Erfahrungen in politische Entscheidungsprozesse einbringen und mitentscheiden zu können.

4.

Die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements ist daher der Diversitätsorientierten Organisations- und Gesellschaftsentwicklung verpflichtet: Engagierte sind Bestandteil der gesellschaftlichen Vielfalt. Sie sollen ohne Diskriminierung, Rassismus oder anderen Formen der Exklusion wertgeschätzt werden. Ihr Wirken sollte dieser Haltung ebenfalls entsprechen.

5.

Bürgerschaftliches Engagement nützt allen beteiligten Akteuren und bringt dabei Freude, Anregung und Bestätigung. Es unterstützt das lebenslange und das soziale Lernen in der Gesellschaft sowie das Empowerment und die Beteiligung von Menschen. Die Unterzeichnenden sehen eine nachhaltige Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements im materiellen wie im ideellen Sinne, wenn folgende Rahmenbedingungen ermöglicht werden: Ansprechpartner:innen, Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung), Auslagenerstattung (insbesondere für Fahrtkosten), Fortbildungsangebote, Einführung und Begleitung von Bürgerschaftlich Engagierten, Anerkennungskultur

6.

Dies setzt voraus, bestehende Unterstützungsstrukturen und die Bürgerbeteiligung zu sichern und zu würdigen sowie neue Formen zu ermöglichen. Hierzu zählen die Berliner Freiwilligenagenturen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftshäuser und Selbsthilfeinitiativen sowie Initiativen und Projekte, die das Bürgerschaftliche Engagement stärken. Zur besseren Koordination und Vernetzung sowie der Stärkung der Infrastrukturen für Engagement und der gesellschaftlichen Sektoren wird die nachhaltige Stärkung des Landesnetzwerkes Bürgerengagement Berlin angestrebt.

7.

Mit dieser Charta wird unterstrichen, dass Bürgerschaftliches Engagement einen hohen Stellenwert in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung einnimmt. Seine Bedeutung sowie die Anerkennung der Bürgerschaftlich Engagierten soll sich auch in den Medien widerspiegeln.

8.

Die Unterzeichner sehen Bürgerschaftliches Engagement als eine wertvolle gesellschaftliche Kraft, die soziale Werte schafft. Bürgerschaftliches Engagement muss für alle Interessierten leicht erschließbar angeboten werden und darf nicht als Lückenfüller für reduzierte sozialstaatliche Leistungen missbraucht werden.

Die Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement wurde in den Jahren 2003 und 2004 von rund 150 Berliner Einrichtungen im Rahmen der „Runden Tische zur Förderung des freiwilligen Engagements in Berlin“ erarbeitet. Im Jahr 2021 wurde die Charta aktualisiert und liegt nun in ihrer aktuellen Fassung vor.

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