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Ehrenamts- und Vereinshilfen

Veröffentlicht am 15.09.2021

Ab 23. August können Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, die Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen) beantragen. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 20.000 EUR betragen.

Je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln sind im Einzelfall auch höhere Fördersummen möglich, wenn eine Tiefenprüfung den höheren Bedarf bestätigt und die Antragsbedingungen erfüllt sind.

Für die Soforthilfe X 2.0 antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen,

  • die ihren Sitz in Berlin haben,
  • die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
  • in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt und
  • die weder Mitglied im Landessportbund sind noch die sportliche Förderungswürdigkeit nach § 3 des Berliner Sportförderungsgesetz besitzen (Organisationen die diese beiden Kriterien erfüllen, können Mittel aus dem RETTUNGSSCHIRM SPORT des Landessportbunds erhalten).

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LANDESNETZERK BÜRGERENGAGEMENT BERLIN – Blogbeitrag
zuletzt überarbeitet 26.08.2021

 

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