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„Die Aufgaben der Wahlhelfer:innen“ – ein Gespräch mit Joachim Krüger

Veröffentlicht am 20.09.2021

Foto: Joachim Krüger

Joachim Krüger fungiert seit vielen Jahren als Wahlvorstand im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Dieses Jahr ist sein Einsatzort die Erwin-von-Witzleben-Grundschule am Halemweg 34. Er schildert, was er und die anderen Wahlhelfer:innen alles zu tun haben.

von Eveline Harder

 

Demokratie ist ein politisches Prinzip, nach dem das Volk durch freie Wahlen an der Machtausübung des Staates teilhat.

Damit begann unser Gespräch am 23.08.2021, dass die Teilnahme an den Wahlen eine wichtige Aufgabe der Menschen in einer Demokratie ist. Für die Wahlhelfer:innen ist eine absolute Neutralität bei dieser Tätigkeit notwendig.

Wahlhelfer:innen bzw. Stimmauszähler:innen, offiziell Mitglieder des Wahlvorstandes, sind Personen, die bei der Durchführung der Wahlen unterstützen. Dazu gehört die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal, die Überwachung der Stimmabgabe der Wahlberechtigten und nach Abschluss der Wahl die Auszählung der Stimmen. Nach Auszählung der Stimmen wird das Ergebnis an das Wahlamt im Bezirk weitergeleitet. Die Tätigkeit der Wahlhelfer:innen ist in Deutschland ein Ehrenamt. Die Wahlhelfer:innen werden entweder auf freiwilliger Basis gesucht oder durch die kommunale Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet. Es wird eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld), zurzeit 60 Euro und 20 Euro für die Schulung, gezahlt. Von den Wahlhelfer:innenn darf keine politische Werbung während ihrer Tätigkeit im Wahllokal gemacht werden.

Joachim Krüger fungiert seit vielen Jahren als Wahlvorstand im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, um den Ablauf der Wahlen zu gewährleisten. Dieses Jahr ist sein Einsatzort die Erwin-von-Witzleben-Grundschule am Halemweg 34. Er schildert den Tagesablauf wie folgt: Gegen 7 Uhr beginnt der Arbeitstag, damit um 8 Uhr bei Öffnung des Wahllokals für die Wahlberechtigten alles vorbereitet ist. Es beginnt mit dem Äufhängen der drei Fahnen (Deutschland, Europa und Berlin) und dem Aufstellen der Wahlkabinen, der Wahlurnen sowie die Ausgestaltung des Raumes, um einen ansprechenden Charakter zu erwirken. Die Wahlvorstände in jedem Wahllokal bestehen aus:

  • einem Wahlvorsteher
  • dem stellvertretenden Wahlvorstand
  • drei bis sieben Beisitzern

dazu kommt ein/e Schriftführer:in und ein/e stellvertretende/r Schriftführer:in.

Für die Öffnung der Wahlurne nach 18 Uhr ist der Wahlvorstand als Ganzes zuständig. Für den Bundestag werden die Erst- und Zweitstimmen ausgezählt, ebenso wie  für das Berliner Parlament die Erst- und Zweitstimme. Für die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gibt es nur eine Stimme. In diesem Jahr kommt eine weitere Entscheidung hinzu, in der es darum geht, ob  Wohnungsbaugesellschaften mit über 3000 Wohnungen enteignet und entschädigt werden sollen (Grundgesetz Artikel 14 und 15).

Wählen dürfen alle, die 18 Jahre und älter ist, zur BVV-Wahl darf ab einem Alter von 16 Jahren gewählt werden. Für die kommunale Ebene können EU-Bürger, die über drei Monate ansässig sind und in Berlin ihren Wohnsitz haben, ihre Stimme abgeben.

Zur Wahl ist der Personalausweis oder der Pass vorzulegen. Wird der Personalausweis oder der Pass vergessen, kann ein anderer gültiger Ausweis vorgezeigt werden, sofern die Person zweifelsfrei darauf erkennbar ist. Im Wahlverzeichnis wird dann geprüft, ob der Wähler schon per Brief seine Stimme abgegeben hat oder nicht. Jede Auszählung ist öffentlich. Jeder Bürger kann dabei sein, Damit die Auszählung nicht gefährdet ist, muss die nötige Ruhe und ein genügender Abstand gewährleistet sein. Bei Ruhestörung kann die Polizei zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Aus der Erfahrung heraus berichtet Krüger, dass mindesten 10 bis 15 Hundebesitzer und Erwachsene mit Kleinkindern zur Wahl erscheinen, was mit viel Fingerspitzengefühl gehändelt werden muss, da dies nicht statthaft ist. Diskussionen über Parteien im Wahlraum sind ebenfalls nicht gestattet. Das Bezirkswahlamt kann angerufen werden, wenn Personen erscheinen, die kürzlich erst zugezogen sind und im Wählerverzeichnis nicht geführt werden, um hier für Abhilfe zu sorgen.

Zur Person: Joachim Krüger, Jahrgang 1949, Lehrer, Historiker, Bezirksstadtrat a.D., Mitglied des Abgeordnetenhauses a.D., Kreisvorstand der CDU-Sozialausschüsse (CDA), Vorstand im Sozialwerk Berlin e.V. und Kreisvorsitzender Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) ist in den verschiedenen Vereinen und Institutionen ehrenamtlich tätig und. Er engagiert sich besonders in sozialpolitischen Bereichen.

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LANDESNETZERK BÜRGERENGAGEMENT BERLIN – Blogbeitrag
zuletzt überarbeitet 20.09.2021

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