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Auf dem Weg zur Umsetzung der Berliner Engagementstrategie

Veröffentlicht am 08.06.2022

Die Koalitionsvereinbarung und die Richtlinien der Regierungspoliltik 2021-2026 enthalten ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der Berliner Engagementstrategie und zum Ausbau der engagementfördernden Infrastruktur. Was noch fehlt ist ein Umsetzungskonzept.

Von Daniel Büchel

Die Berliner Engagementstrategie 2020-2025 mit ihren 100 Handlungsempfehlungen wurden Ende Dezember 2020 verabschiedet und die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes beschlossen. Dieses gibt es noch nicht.

Die Koalitionsvereinbarung und die Richtlinien der Regierungspoliltik 2021-2026 enthalten ein klares Bekenntnis zur Umsetzung der Berliner Engagementstrategie und zum Ausbau der engagementfördernden Infrastruktur. Dabei wird die zentrale Bedeutung von Engagement für eine offene Gesellschaft benannt: „Freiwilliges Engagement und Bürgerbeteiligung sind systemrelevant für unsere Demokratie.“ Engagementförderung wird als Demokratieförderung verstanden und die Verankerung in der Landesverfassung als Staatsziel angestrebt. Die neue Staatssekretärin für Engagement- und Demokratieförderung, Ana-Maria Trăsnea, berichtete aus eigenen Engagementerfahrungen in Berlin: „Ich erlebte einen demokratischen Raum, in dem Bürger etwas zu sagen haben. Das Engagement verschaffte mir Zugang zu Netzwerken und war der Grund, mich hier heimisch zu fühlen.“

Die Engagementstrategie soll umgesetzt werden unter anderem durch die Unterstützung des Landesnetzwerkes Bürgerengagement Berlin mit einer hauptamtlichen Geschäftsstelle, durch die Einführung einer Engagementkonferenz sowie den Aufbau und den Erhalt von Freiwilligenkoordinationen in Einsatzfeldern des Engagements. Außerdem sollen zehn neue Stadtteilzentren entstehen und die Zuwendungsverfahren entbürokratisiert und digitalisiert werden.

Was heißt das konkret?

Förderung hauptamtliche Landesgeschäftsstelle Landesnetzwerk: Die Staatssekretärin für Engagement- und Demokratieförderung betont die Bedeutung von hauptamtlichen Ansprechpartnern für eine nachhaltige Demokratie- und Engagementförderung. Sie lädt dazu ein, unterrepräsentierte Gruppen mehr einzubinden. Konkret ist jetzt schon, dass das Landesnetzwerk sich hierzu strategisch und strukturell weiterentwickeln wird. Ziel ist es, noch mehr jüngeres und vielfältigeres Engagement sowie Wirtschaft und Verwaltung verstärkt einzubinden. Hierzu ist ein gemeinsamer Organisationsentwicklungsprozess geplant mit dem Ziel, ein förderfähiges Konzept für eine hauptamtliche Landesgeschäftsstelle in diesem Jahr zu entwickeln.

Refinanzierung von Freiwilligenkoordinationen: Wie künftig Stellenanteile für die Koordination von freiwilligen Engagement in Förderungen und Leistungsverträgen berücksichtigt werden, muss teilweise erst entwickelt werden. In vertragsgebundenen Flüchtlingsunterkünften und im Landesprogramm Mentoring geschieht dies bereits. In der Wohnungslosen-, Behinderten- und Altenhilfe und anderen Engagementfeldern bisher noch nicht. Angelehnt an Flüchtlingsunterkünfte könnte künftig auch in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe Freiwilligenkoordination finanziert werden. Ein Umsetzungskonzept der LIGA für ein entsprechendes Modellprojekt mit wissenschaftlicher Untersuchung der Wirkungen liegt vor. Zudem sollte der Senat bei dem geplanten Qualitäts-Check für vertragsgebundene Unterkünfte der Wohnungslosenhilfe die Einbindung Freiwilligen-Engagements und Freiwilligenkoordination vorsehen.

Zehn neue Stadtteilzentren: Voraussetzung hierfür ist, dass die Sanierung bzw. der Bau von neuen Stadtteilzentren höchste Investitionsprioritäten in den Investitionsplanungen des Landes und der Bezirke bekommen. Beispiel: Mehringplatz, ein Sozialraum mit einem der höchsten Anteile an Kinderarmut und Transferhilfeempfängern in Berlin. Hier soll ein inklusives Stadtteilzentrum entstehen. Wann die Sanierung des baufälligen Gebäudes erfolgen soll, ist allerdings offen.

ÖPNV-Nutzung für Ehrenamtliche erleichtern: Gemäß der Regierungsrichtlinien werden die Erhöhung der Anzahl der verfügbaren Fahrscheine für kostenfreie Nutzung des ÖPNV angestrebt. In der Koalitionsvereinbarung sollte die AG Tarife die Tarifgestaltung weiterentwickeln und u.a. die Förderung von Ehrenamtlichen bei der Benutzung des ÖPNV prüfen. Letzteres würde eine strukturelle Vergünstigung und Anerkennung bedeuten im Gegensatz zur punktuellen Vergabe von Einzeltickets.

Einige zentrale Handlungsempfehlungen der Engagementstrategie sind benannt und sollen umgesetzt werden. Dies spiegelt sich in den Regierungsambitionen wieder. Dazugehörige Maßnahmen, die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung müssen allerdings noch weiter konkretisiert werden und sich bereits im Doppelhaushalt 2022/2023 wiederfinden.

 

Beitrag erstmals erschienen im Magazin „Wir für Berlin“ des Unionhilfswerk, Ausgabe 114, April 2022, S. 16-17, https://www.unionhilfswerk.de/ueber-uns/unser-magazin.html

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Stiftung Unionhilfswerk Berlin.

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LANDESNETZERK BÜRGERENGAGEMENT BERLIN – Blogbeitrag
zuletzt überarbeitet 08.06.2022

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